Gutachter – Sachverständiger – IHK-Sachverständiger

Häufig werden diese Begriffe synonym gebraucht, doch sie unterscheiden erheblich in Fragen der Kompetenz und Haftung.

Was ist ein Gutachter oder Sachverständiger?

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige Person, die auf einem bestimmten, eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Diese Sachkunde wird Personen, Einrichtungen und Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

Ein Sachverständiger soll in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Wissensvermittler zu fungieren.

Unter einem Gutachter wird häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da dieser vor allem Gutachten zu bestimmten Sachverhalten erstellt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen.

Der Begriff Sachverständiger ist nicht geschützt, so dass unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten darauf geachtet werden sollte, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich vorhanden sind.

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Dies können die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter sein.

Vor der öffentlichen Bestellung muss sich der Sachverständige hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Prüfverfahren unterziehen. Er leistet einen Eid, seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch auszuführen und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sind angewiesen, vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

Was ist ein IHK-Sachverständiger und wie erkennt man ihn?

Ein „IHK-Sachverständiger“ ist ein von einer Industrie- und Handelskammer auf einem oder mehreren Gebieten öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger. Er besitzt eine Bestellungsurkunde der bestellenden Kammer, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel. Hier ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Die IHK-Sachverständigen führen oftmals ein Logo im Briefkopf.